Schulordnung

Diese Allgemeinen Geschäftsbestimmungen gelten für alle Anmeldungen. Die Anmeldung ist verbindlich. Mit der Anmeldung erhalten Sie die Kursbestimmungen und die Tarifliste.


Kursjahr

Das Kursjahr ist in zwei Semester eingeteilt:

  • Herbst/Winter (August – Januar) und
  • Frühling/Sommer (Februar – Juli).

Sind in den Kursen noch Plätze frei, können neue TeilnehmerInnen auch im laufenden Semester eintreten.

Kursbelegung

  • Kinder und Jugendliche werden gemäss ihrem Können nach einer Schnupperstunde in den ihrem Niveau entsprechenden Kurs eingeteilt.
  • Die Kurse sind in 40, 50, 60, 75min-Lektionen aufgeteilt. Mit Zunahme des Niveaus steigt auch die Kurslänge. Kinder und Jugendliche können ihren Kurs mit einem Examen oder Award der Royal Academy of Dance, London abschliessen.
  • Für die Teilnahme an den Prüfungen sind Extraproben nötig. Ab Grade 1 empfehlen wir 2 Lektionen wöchentlich zu besuchen. Die Teilnahme an den Prüfungen ist freiwillig.


Vor- und Nachholen

  • Im Voraus entschuldigt gefehlte Lektionen können während des bezahlten Semesters in bestehenden Kursen vor- oder nachgeholt werden.
  • Eine Rückerstattung vom Schulgeld ist nicht möglich. Bei Krankheit oder Unfall von mehr als 3 Wochen wird mit ärztlichem Zeugnis das Schulgeld dem neuen Semester angerechnet.


Zahlungsbedingungen

  • Das Kursgeld ist innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar und muss zwingend vor Semesterbeginn bei uns verbucht sein. Es gilt als eine Pauschalentschädigung für ein Semester gemäss separater Tarifliste.
  • Treten Sie während des Semesters in einen Kurs ein, wird ein Teilbetrag für die restlichen Wochen verrechnet.
  • Vergünstigungen gibt es für Belegung einer zusätzlichen Wochenstunde oder für weitere Familienmitglieder, siehe auch Tarifliste.
  • Examensvorbereitungen werden separat verrechnet.


Schulaustritt

  • Wer das folgende Semester nicht mehr besuchen möchte, muss sich schriftlich oder per Email bis zum 30. Juni (für den Semesterbeginn im August) resp. 31. Dezember (für den Semesterbeginn im Februar) bei der Schulleitung abmelden.
  • Liegt der Schulleitung bis zu diesem Termin keine Abmeldung vor, geht sie davon aus, dass der Kurs weiterhin belegt wird und der Kursteilnehmer oder die Kursteilnehmerin schuldet das Kursgeld des Folgesemesters.
  • Bei Austritt während des Semesters besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Erlass des Kursgeldes.
  • In schriftlich begründeten Härtefällen entscheidet die Ballettschule Wädenswil GmbH nach eigenem Ermessen.


Ferien

  • Während der Schulferien der Gemeinde Wädenswil und an Feiertagen sowie Chilbi und Fasnacht finden die regulären Kurse nicht statt. Siehe auch Ferienplan.


Kleidung und Haare

  • Kinder und Jugendliche tragen die korrekte Kleidung und Schuhe der Stufe entsprechend gemäss Kleiderordnung. Haare müssen zusammengebunden werden, ab Grade 1 ist der Chignon/ Ribeli Pflicht.


Zuschauen

  • Sie können bei der Probestunde oder in Ausnahmefällen nach Rücksprache mit der Lehrerin im Unterricht zuschauen.
  • Offizielle Zuschauertage sind die letzten Lektionen vor den Weihnachtsferien und Sommerferien.


Haftung

  • Die TeilnehmerInnen resp. deren Eltern sind selber für eine ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich.
  • Für Diebstahl jeglicher Art und den Verlust von Gegenständen übernimmt die Ballettschule Wädenswil GmbH keine Haftung.


Gerichtsstand

Für alle Rechtsbeziehungen mit der Ballettschule Wädenswil GmbH ist Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Zürich.